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Begutachtungen für Strafvollzug und Strafvollstreckung
z.B. kriminalprognostische Begutachtungen für Justizvollzugsanstalten und Strafvollstreckungskammern in Hessen und darüber hinaus
Kriminalprognosen im Jugend- und Erwachsenenstrafvollzug
bei geplanter Aussetzung des Strafrestes (§ 57 StGB, § 454.2 StPO)
zur Vorbereitung von vollzugsöffnenden Maßnahmen (§§ 10, 11 StVollzG, § 13.2 HessJStVollzG)
Begutachtung im Strafverfahren
z.B. als psychologischer Sachverständiger für Amtsgerichte, Landgerichte, Jugendkammern etc.
Schuldfähigkeit: Diagnose der Eingangsmerkmale bei Jugendlichen und Erwachsenen und psychologische Analyse der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt (§§ 20/21 StGB)
Intelligenzdiagnostik und kognitive Leistungsdiagnostik, testgestützte Persönlichkeitsdiagnostik und quantitative Erfassung von Symptombelastungen
Beurteilung des Entwicklungsstandes und der Verantwortlichkeit bei Jugendlichen (JGG § 3) oder der psychosozialen "Reife" bzw. der Strafreife bei Heranwachsenden (JGG § 105)
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